Die 30 jährige Tätigkeit auf diesem Spezialgebiet bestätigt Ing. Johann Neubauer als integeren Fachmann bei gerichtlichen Aufträgen wie bei Gutachten für private Auftraggeber.
Die Überprüfung von Gewerbebetrieben nach § 82 b GeO 1994, als auch die Abnahme von Dichtheitsproben oder Erstüberprüfungen nach § 12 VbF werden für die Auftraggeber kompetent erledigt.